Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem kombiniert die staatliche, die betriebliche und die individuelle Vorsorge und stimmt sie aufeinander ab. Es misst der Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert bei. Dadurch bleibt die Gesamtbelastung durch Steuern und Sozialabgaben im internationalen Vergleich sehr moderat.
Das schweizerische Vorsorgesystem baut auf drei Säulen auf:
1. Säule: Die Sicherung des Existenzbedarfs der Versicherten erfolgt durch die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Beide sind obligatorisch und werden durch Beiträge (Lohnprozente) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie durch Steuern finanziert.
2. Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG) richtet ergänzend zur AHV und zur IV Leistungen bei Alter und im Invaliditäts- oder Todesfall aus, sie dient sie der Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Die berufliche Vorsorge umfasst somit alle Massnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Zu versichern sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Die berufliche Vorsorge finanzieren die Arbeitnehmenden und Arbeitgebern paritätisch.
In der beruflichen Vorsorge obligatorisch versichert sind nur Erwerbstätige, die beim gleichen Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 21 150 Franken beziehen. Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig.
Das BVG legt eine obligatorische Mindestvorsorge fest. Im Rahmen der erweiterten Vorsorge können Pensionskassen über das vom Gesetz geforderte Minimum hinauszugehen.
3. Säule: Die individuelle, freiwillige Selbstvorsorge der Erwerbstätigen soll den weiteren persönlichen Bedarf decken, vor allem durch Bank- und Versicherungssparen. Vorsorgemassnahmen der 3. Säule werden teilweise steuerbegünstigt.
Die drei Säulen der sozialen Sicherung werden ergänzt durch die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Erwerbsersatzordnung für Einkommensausfälle wegen Militär- oder Zivilschutzdienst (EO), die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft sowie Familienzulagen, die sich nach kantonalem Recht richten.
Übersicht obligatorische Beiträge Sozialversicherungen
Versicherung |
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
Selbständigerwerbende |
Nichterwerbstätige |
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) |
4.2 % des Erwerbseinkommens |
4.2 % des Erwerbseinkommens |
max 7.8 % |
Min. 392 CHF Max. 19’600 CHF |
Invalidenversicherung (IV) |
0.7 % des Erwerbseinkommens |
0.7 % des Erwerbseinkommens |
max 1.4 % |
Min. 65 CHF Max. 3’250 CHF |
Erwerbsersatz und Mutterschaftsentschädigung |
0.225 % des Erwerbseinkommens |
0.225 % des Erwerbseinkommens |
max. 0.45 % |
Min. 21 CHF Max. 1’050 CHF |
Berufsunfälle |
keine |
0.74 % (Prämiensätze in Abhängigkeit vom Risiko) |
versichert über die obligatorische Krankenversicherung |
— |
Nichtberufsunfälle |
1.35 % (ab 8 h/Woche) |
keine |
versichert über die obligatorische Krankenversicherung |
— |
Krankenversicherung |
pro Kopf |
keine |
pro Kopf |
pro Kopf |
Arbeitslosenversicherung |
1.1 % für Einkommensteile bis CHF 148’200; 0.5 % für Lohnanteile über CHF 148’200 |
1.1 % für Einkommensteile bis CHF 148’200; 0.5 % für Lohnanteile über CHF 148’200 |
nicht versicherbar |
— |
Berufliche Vorsorge |
7.73 % (geschätzt in % des versicherten Lohnes (max. CHF 842’400)) Höhe je nach Versicherungsreglement |
10.43 % (geschätzt in % des versicherten Lohnes (max. CHF 842’400)) Höhe je nach Versicherungsreglement |
freiwillig |
— |
Familienzulagen |
— |
0,3 %–3,63 % der Lohnsumme (je nach Familienausgleichskasse) |
0,3 %–3,4 % |
— |
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Januar 2016)